AGBs

Unterricht und Ferien

Der Unterricht wird an mindestens 38 Wochen im Jahr abgehalten. Die Tanzschule ist zu bestimmten Ferienzeiten geschlossen. Diese können von den Schulferien abweichen und sind in der Regel bereits Anfang des Jahres für das komplette Jahr der Homepage zu entnehmen.
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Der Teilnehmer darf innerhalb seiner Kursstufe den Unterricht auch mehrfach in der Woche besuchen.
Bei Blockunterricht haben die Kurse einen Start- und einen Endtermin (Unterrichtsblock), die jeweils rechtzeitig bekannt gegeben werden. Der Teilnehmer darf innerhalb seiner Kursstufe und seines Unterrichtsblocks den Unterricht auch mehrfach in der Woche besuchen. Nach Ende seines Unterrichtsblocks darf der Teilnehmer den Unterricht nicht mehr besuchen.

 

Anmeldung und Honorar

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Preise sind für 38 Wochen Unterricht, über das ganze Jahr verteilt, ausgelegt. Dadurch erfolgt eine Bezahlung auch in den Ferien. Das Monatshonorar wird monatlich zum Monatsbeginn eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht. Die Preise hierfür sind der Homepage oder dem aktuellen Kursplaner zu entnehmen.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Bankeinzug. Zu diesem Zweck hat der Kunde seine Bankdaten mitzuteilen und eine Einverständniserklärung bzgl. der Abbuchung abzugeben. Die Bankdaten des Kunden werden selbstverständlich sensibel behandelt und keinesfalls weitergegeben.
Überweisung, Barzahlung oder sonstige Zahlungsmöglichkeiten werden nicht akzeptiert.
Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen, sind vom Kunden zu übernehmen und werden mit der nächsten Buchung eingezogen.

 

Kündigung

Eine Kündigung ist nur bei Dauerkursen möglich (Anm: hier die Kursarten eingeben) und muss bis spätestens 4 Wochen zum Monatsende schriftlich erfolgen.
Davon ausgenommen ist eine Abmeldung zum 31. 7., diese wird erst zum 31.08. wirksam.
Die Buchung verlängert sich immer automatisch um einen Monat, ausgenommen sind die Anmeldung zu A1-A3 Kurs und F1-F3 Kurs.

 

Kurse und Räume

Die Auswahl der Unterrichtsräume und -zeiten, der Tage und der Tanzlehrer steht der Tanzschule frei. Termine können seitens der Tanzschule auch gänzlich storniert werden. Sollte es sich dabei um einen Tanzkreis oder F-Club handeln, kann der Teilnehmer sofort zum Monatsende kündigen.

 

Allgemeines

Der Aufenthalt und das Tanzen in unseren Räumen geschehen auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeiter zu verantworten sind, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Für die Garderobe übernehmen wir keine Haftung.

Teilnehmer von Veranstaltungen erklären sich damit einverstanden, dass Fotos/Videos gemacht und auf der tanzschuleigenen Webseite veröffentlicht werden. Der Kunde hat das Recht die Löschung von Fotos/Videos, auf denen dieser abgebildet ist, zu verlangen.

Beschädigt der Kunde das Mobiliar oder Gegenstände der Tanzschule, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Tanzlehrer/innen der Kristinas Kleine Tanzschule nach den Richtlinien des ADTV ausgebildete Tanzlehrer sind. Es liegen keine Fähigkeiten auf therapeutischen Gebieten vor, insbesondere können keine therapeutischen Leistungen erbracht werden, die über das Lehren des Tanzens hinausgehen, wie bspw. das Kümmern um autistische oder verhaltensauffällige Kinder.

Aus diesem Grund behält sich Kristinas Kleine Tanzschule vor, im Einzelfall Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen. In diesem Fall erfolgt die Erstattung des Honorars, das vom Tag der Kündigung bis zum Vertragsende anteilig fällig geworden wäre. Darüber hinaus finden keine Erstattungen statt.

Kristinas Kleine Tanzschule behält sich auch in allen anderen Fällen vor, im Einzelfall aus wichtigem Grund Vertragsverhältnisse zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das fortgesetzte Stören der Kurse, Beleidigungen von Ausbildern oder Tanzschülern oder Tanzfähigkeiten, die so mangelhaft sind, dass sie das Ausbilden der Gruppe mehr als marginal erschweren. Auch in solchen Fällen erfolgt die anteilige Erstattung des Honorars wie zuvor beschrieben.

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